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Ob
sie es glauben oder nicht. Auf Usedom galten einmal folgende
Gesetze:
§ 1: Das Baden in der Ostsee im Freien
außerhalb der Badeanstalten vom Strande aus ist im Interesse
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verboten.
§ 2: Während der Badestunden von
6.00Uhr morgens bis 12.00Uhr mittags dürfen am Strande
vor den Damenbadeanstalten und zu beiden
Seiten derselben bis auf eine Entfernung
von 75 Metern,
welche Abstandedurch
Tafelnbezeichnet
sind, männliche Personen sich nicht aufhalten.
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