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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Usedom Palace Hotel

Vorbemerkung

Eine vom Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler u.s.w.) veranlaßte und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den Hotelaufnahmevertrag.

Der Hotelaufnahmevertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), abgesehen von der Haftung für eingebrachte Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter typengemischter Vertrag. Er beinhaltet Elemente des Dienst-, Werk- und Kaufvertragsrechts. In seinem Kern ist der Hotelaufnahmevertrag ein Mietvertrag.

Hotelaufnahmeverträge sind wie alle übrigen Verträge des bürgerlichen Rechts von beiden Vertragspartnern einzuhalten.

I. Geltungsbereich

1.) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2.) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3.) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1.) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1.) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.) Bei der Zimmerbuchung besteht kein Anspruch auf einen Hotelparkplatz.
Parkplätze müssen direkt vorab kostenpflichtig reserviert werden

4.) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

5.) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

6.) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.

7.) Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8.) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht erklären.

9.) Die Hotelpreise können sich zwischen dem Tag der Buchung sowie während der Dauer des Aufenthaltes verändern. Gültig ist der jeweilige Preis inklusive Mehrwertsteuer zum Buchungstag.

IV. Rücktritt des Kunden

1.) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2.) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

3.) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.) Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet 80 % des vertraglich vereinbarten Preis für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

Stornierung von Veranstaltungen

Bis 6 Wochen vor Veranstaltung:

25 % der vereinbarten Leistungen sind fällig

Bis 14 Tage vor Veranstaltung:

50 % der vereinbarten Leistungen sind fällig

Bis 7 Tage vor Veranstaltung:

75 % der vereinbarten Leistungen sind fällig

Bei Stornierung innerhalb weniger als 7 Tage vor Veranstaltung müssen wir die volle Höhe der vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen.

Stornierung von Zimmerreservierungen

3-7 Tage vor Anreise                50%,

1-2 Tage vor Anreise                80%. 

Bei Nichtanreise werden dem Kunden 100 % der Gesamtkosten des Aufenthalts in Rechnung gestellt abzüglich 10% für ersparte Aufwendungen.“

 

V. Rücktritt des Hotels

1.) Das Hotel ist berechtigt, in der Zeit bis zu einem gemäß IV.2. vereinbarten Rücktrittstermin seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, vom Vertrag zurückzutreten, z.B. bei :
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-  Zimmer, die  unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
-  Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit  gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
-  ein Verstoß gegen oben I.2. vorliegt.

3.) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.) Durch einen Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten solche dem Kunden doch zugesagt worden, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

2.) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr den vollen Logispreis. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, einen etwa darüber hinausgehenden Schaden dem Hotel zu ersetzen.

VII. Haftung des Hotels

1.) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel oder Störungen, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2.) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.068,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 768,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 5.113,00 im Hotel- safe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

3.) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

4.) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Erledigung sind ausgeschlossen.

5.) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verzögerung, Beschäftigung oder Verlust übernimmt das Hotel nicht.

VIII. Schlußbestimmungen

1.) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme, sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3.) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4.) Es gilt deutsches Recht.

5.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.) Das Hotel verpflichtet sich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

USEDOM-PALACE Hotel
Dünenstraße 8
17454 Ostseebad Zinnowitz

Telefon: +49 (0) 38377 396-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

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